| Bedeutung | |
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Zeichen für Geschwindigkeitsbeschränkungen |
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Zeichen für Geschwindigkeitsbeschränkungen für Fahrzeuge über einem bestimmten Gesamtgewicht |
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Zeichen für Geschwindigkeitsbeschränkungen für Fahrzeuge unter und über einem bestimmten Gesamtgewicht |
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Geschwindigkeitsbeschränkung
vor Schulen
in einigen zeitgenössischen Darstellungen existiert ein solches Schild auch mit dem Schriftzug "Krankenhaus" |
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Vorsicht! Gefahrenstelle |
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Parkplatz |
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Parken verboten |
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Reitweg |
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Fußgänger-Übergangsschild
(auf dem Bürgersteig aufgestellt) |
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Fußgänger-Übergangsschild
(auf einer Insel auf dem Fahrdamm aufgestellt) |
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Radfahrweg |
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Vorfahrt auf der Hauptstraße achten! |
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Straße 1.Ordnung |
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Ankündigung einer Baustelle |
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Baustelle |
| einzuhaltende Verkehrsrichtung | |
| einzuhaltende Verkehrsrichtung, Rechtsverkehr | |
| Nur Geradeausfahren gestattet, Abbiegen verboten | |
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Nur Rechtsabbiegen gestattet |
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Nur Geradeausfahren und Rechtsabbiegen gestattet, Linksabbiegen verboten |
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Zu den aus heutiger Sicht wohl ungewöhnlichsten Verkehrsschildern der Zeit vor 1934 gehören sicher die 11 Schilder für dauernde und zeitweise Sperrungen, die nachfolgend schematisch dargestellt werden. Die im oberen Teil eingetragenen Texte waren mehrzeilig und in unterschiedlichen Schriftgrößen dargestellt. Bei den zeitweisen Sperrungen wurde der zu sperrende Zeitraum zusätzlich in einem zweiten Text in der unteren Pfeilspitze bezeichnet. | ![]() |
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Fahrräder und Motorräder |
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Kraft- fahrzeuge, ausgenommen Motorräder |
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Kraft- fahrzeuge aller Art |
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Kraft- fahrzeuge über 5,5 t Gesamtgewicht |
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Fahrzeuge aller Art |
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verboten |
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Fahrräder und Motorräder Sonn- und Feiertags |
von 8 - 20 Uhr |
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Kraft- fahrzeuge, ausgenommen Motorräder Sonn- und Feiertags |
von 8 - 20 Uhr |
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Kraft- fahrzeuge aller Art Sonn- und Feiertags |
von 8 - 20 Uhr |
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Kraft- fahrzeuge über 5,5 t Gesamtgewicht Sonn- und Feiertags |
von 8 - 20 Uhr |
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Fahrzeuge aller Art Sonn- und Feiertags |
von 8 - 20 Uhr |
| Die wahrscheinlich ersten offiziellen Verkehrsschilder in Deutschland wurden 1910 in einem Internationalen Verkehrsabkommen veröffentlicht. Es ist jedoch nicht gesichert, ob diese "Warnungstafeln" unmittelbar darauf schon zum Einsatz gelangten, denn erst in einer Verordnung des Jahres 1925 wurden Vorschriften zu ihrer Aufstellung erlassen. Danach sollten sie bevorzugt an Gefahrenstellen außerhalb von Ortschaften Aufstellung finden. Die blauen Schilder hatten einen Durchmesser von 60 cm und waren damit 10 cm größer als die späteren runden rot-weißen Verbotsschilder. Bereits 1927 wurden diese vier Schilder durch die noch heute bekannten dreieckigen Warnschilder ersetzt. | |
| Verkehrsschild | Bedeutung |
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Querrinne |
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Kurve |
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Kreuzung |
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Bahnübergang |
| Thomas Noßke 2000 | www.epoche2.de |