Ampeln und Signalanlagen
| Eine Betrachtung von Verkehrszeichen
wäre unvollständig, wenn nicht das Thema der Lichtsignale
Berücksichtigung finden würde, denn seit es Verkehrszeichen gibt
existieren auch Versuche zur automatisierten Verkehrsregelung. Mit stark
wachsenden Verkehrsströmen gelangte diese Problematik auch im Deutschland
der 20er Jahre zunehmend ins Blickfeld der öffentlichen Diskussion.
Zwei Problembereiche bieten sich dafür besonders an, weil sie sich durch feste und relativ einfache Lösungsansätze auszeichnen:
Das zweite Problemfeld ist deshalb relativ leicht beherrschbar, weil an Bahnübergängen die Vorfahrtsregelung eindeutig und unumstößlich ist: die Eisenbahn hat grundsätzlich Vorfahrt. An beiden Kreuzungsstellen ist auf konventionelle Art und Weise eine sichere Verkehrsregelung nur durch den Einsatz von Personen (verkehrsregelnde Polizisten bzw. Schrankenwärter) möglich, wodurch natürlich Kosten entstehen und auch Fehler nicht ausgeschlossen werden können. In den USA und einigen europäischen Ländern (S, CH, NL, CS) wurden bereits in den frühen Zwanziger Jahren umfangreiche Versuche mit Verkehrsampeln sowie mit automatischen Bahnschranken und Signalanlagen angestellt, wobei es zu unterschiedlichen Lösungen kam. | |
Geradezu legendäre Berühmtheit erlangt hat der in dieser Zeit auf dem Potsdamer Platz in Berlin errichtete Turm, welcher mit Lichtsignalen und Uhren in fünf Verkehrsrichtungen ausgerüstet war. Diese Ampeln hatten bereits die heutzutage selbstverständliche Kombination von roter, gelber und grüner Lampe, allerdings in einer inzwischen in Deutschland ungebräuchlichen waagerechten Anordnung. Die heutige senkrechte Anordnung der drei Lampen untereinander fand in den 30er Jahren Verbreitung. | |
| Bereits vorher waren in Deutschland eine nennenswerte Zahl mechanischer Ampeln installiert, deren Art heute fast in Vergessenheit geraten ist. Diese waren zentral über der zu regelnden Kreuzung aufgehängt (daher auch der Name Ampel) und zeigten in vier Richtungen eine feststehende Scheibe mit roten und grünen Segmenten. Ein weißer Zeiger rotierte langsam im Uhrzeigersinn und wies dabei jeweils auf ein rotes oder grünes Segment. Die Zeiger zweier benachbarter Seiten dieser Ampel waren jeweils um 90° versetzt, so daß sie immer alternativ "Halt" und "Freie Fahrt" symbolisierten. Eine "Gelbphase" wurde dadurch erreicht, daß die roten Segmente geringfügig größer waren als die grünen, so daß zu den Umschaltzeiten jeweils kurzfristig alle Zeiger gleichzeitig auf ein rotes Segment verwiesen. | |
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| Der von vielen Kraftfahrern geschätzte Vorteil dieser auch als Uhrzeigerampel bezeichneten Einrichtungen war die gute Vorhersehbarkeit der Verkehrsverhältnisse anhand der augenblicklichen Stellung der Zeiger. Da die Drehgeschwindigkeit konstant ist, kann sehr gut abgeschätzt werden, wie lange noch "Freie Fahrt" herrscht bzw. wie lange noch gewartet werden muß. In einer wissenschaftlichen Veröffentlichung aus dem Jahr 1935 wurde deshalb auch eingeschätzt, daß derartige Ampeln an geeigneten Kreuzungen den Verkehrsfluß flüssiger gestalten als Lichtsignale. Geeignet dafür ist aber eine Kreuzung nur, wenn die sich kreuzenden Straßen nahezu rechtwinklig aufeinander treffen und wenn die Verkehrströme in allen Richtungen etwa gleich groß sind. Heute ist bekannt, daß diese Form der Verkehrsregelung keinen Bestand hatte. | |
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| Noch heftiger als über
die Form der Straßenampeln wurde damals über die mögliche
automatische Verkehrsregelung an Bahnübergängen diskutiert.
Als in den USA bereits automatische Schrankenanlagen sowie Blinklichter
an unbeschrankten Bahnübergängen zum Alltag gehörten, wollte
die Deutsche Reichsbahn sich auf keinerlei deratige Experimente einlassen.
Die Angst vor dem Versagen einer Blinklichtanlage war groß. Noch
krasser wurde aber die Möglichkeit empfunden, daß ein Fahrzeug
oder Passant zwischen sich automatisch schließenden Schrankenbäumen
eingeschlossen werden könne. Deshalb konnten sich automatische Schranken
in Deutschland bis zum Ende der 40er Jahre nicht durchsetzen.
Die erste Lichtsignal-Anlage an einem unbeschrankten
Bahnübergang wurde folglich in Deutschland auch an einer privaten
Bahn installiert. Unter Federführung des ADAC wurde im Herbst 1928
in Pegau in Sachsen ein Straßenübergang an einer Werkbahn mit
einer Warnlichtanlage ausgestattet. Das Herannahen eines Zuges wurde nach
amerikanischem Vorbild durch rotes
Blinklicht und eine Glocke signalisiert. Zum Ein- und Ausschalten der Signalisierung
wurde ein Magnetschalter in einem Gleichstromkreis benutzt. Bestandteil
dieses Gleichstromkreises waren die auf entsprechende Distanz isolierten
Schienen. Ein darauf fahrender Zug schloß den Stromkreis kurz, wodurch
der im Ruhezustand angezogene Magnet abfiel und sich damit die Kontakte
für die Blinkanlage und die Glocke schlossen.
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| Das weiße
Licht blinkt mit einer Frequenz von 40
pro Minute und dient nicht nur zur Signalisierung des freien
Übergangs. Es zeigt gleichzeitig die Funktionsfähigkeit der Anlage
an. Falls kein Licht blinkt, bedeutet das eine Störung der Anlage
und zwingt zum Anhalten vor dem Bahnübergang. Das rote
Licht blinkt mit einer Frequenz von 85
pro Minute.
Angebracht wurde eine derartige Signalanlage am gleichen Mast wie das Warnkreuz, bevorzugt unterhalb oder auch oberhalb von diesem. In der Folgezeit wurde diese Signalart in Deutschland optisch unverändert eingesetzt. Die technische Weiterentwicklung konzentrierte sich auf die Methoden des Ein- und Ausschalten und auf die Erhöhung der Zuverlässigkeit. Gegen Ende der 30er Jahre waren diese Lichtsignalanlagen soweit ausgereift, daß ihrem flächendeckenden Einsatz keinerlei Bedenken mehr im Wege standen. | |
| Thomas Noßke 2000 | www.epoche2.de |