
| Bahnsteigkarten | |
| Der Bahnsteig durfte nur von Reisenden
mit gültigem Fahrausweis betreten werden, dazu waren die Bahnsteige
mit einer Bahnsteigsperre versehen, an der ein Bahnhofsschaffner die Kontrolle
der Fahrausweise vornahm. In der Regel hatte jeder Bahnsteig eine eigene
Bahnsteigsperre, so daß auch beim Umsteigen eine Kontrolle der Fahrausweise
erfolgte. Auch bei einer Fahrtunterbrechung wurde vom Bahnhofsschaffner
eine entsprechende Lochung der Fahrausweise vorgenommen. Wer ohne Reiseabsicht
einen Bahnsteig betreten wollte, mußte eine Bahnsteigkarte lösen.
Auszug aus den Vorschriften: "Die Inhaber von Bahnsteigkarten dürfen
die Züge nur vorübergehend betreten, um den Reisenden das Handgepäck
in die Wagen zu schaffen oder hilfsbedürftige Reisende sowie Frauen
und Kinder unterzubringen.
Bahnsteigkarten wurden auf größeren Bahnhöfen auch an Automaten, sogenannten Selbstgebern, verkauft. Die farbliche Darstellung derartiger Automatenkarten konnte variieren, es waren auch vollständig weiße Bahnsteigkarten und solche mit senkrechten blauen Streifen zulässig. Vielerorts wurde erst in den 60er Jahren damit begonnen, die Bahnsteigsperren und damit auch die Bahnsteigkarten abzuschaffen. |
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| Thomas Noßke 2002 | www.epoche2.de |