Gewöhnliche Fahrpreise
Die Fahrpreise sind nach Kilometern berechnet. Im Gebiet der Deutschen Reichsbahn kostet 1 km in PersonenzügenUnteroffizieren und Mannschaften der Wehrmacht zahlen für 1 km 1,5 RPf. Die Fahrpreise werden aufgerundet, und zwar bis 1 RM. auf 5 RPf., bis 10 RM. auf 10 RPf., von 10 bis 40 RM. auf 20 RPf. und über 40 RM. auf volle Reichsmark. Im Fahrpreis einbegriffen ist die Beförderungssteuer von 11 bis 16 %.
in 1. Klasse 8,7 RPf., in 2. Klasse 5,8 RPf. und in 3. Klasse 4,0 RPf.
Den Fahrpreis kann man annähernd errechnen, wenn man die in den Kursbüchern und Fahrplänen angegebenen Entfernungen mit den obigen Einheitssätzen vervielfacht. Um ihn genau zu erfahren, muß man auf dem Bahnhof die "Entfernungstafel" und die "Preistafel" einsehen. DIe Entfernugnstafel gibt für alle aufliegenden Fahrkarten die richtige Entfernung, die Preistafel den Fahrpreis der Personenzüge (zuschlagfreie Züge) für jede Entfernung an. Fahrkarten zwischen zwei Bahnhöfen gelten oft über verschiedene Strecken, die nicht gleich lang sind. Dann wird für alle ungefähr gleichlangen Wege (sogenannte Wahlwege) dieselbe Entfernung zugrunde gelegt, und zwar in der Regel die des kürzesten Weges, über den günstige Zugverbindungen bestehen.
Wer Eil- oder D-Züge benutzt, muß zu den oben genannten Preisen Zuschlag für Eil- und Schnellzug bezahlen. Der Zuschlag düe Eilzüge beträgt:
in 2. Klasse in 3. Klasse 1 bis 75 km 0,50 RM. 0,25 RM. 76 bis 150 km 1,00 RM. 0,50 RM. 151 bis 225 km 1,50 RM. 0,75 RM. 226 bis 300 km 2,00 RM. 1,00 RM. über 300 km 2,50 RM. 1,25 RM.
Der Zuschlag für Schnellzüge beträgt:in 1. und 2. Klasse in 3. Klasse 1 bis 75 km 1,00 RM. 0,50 RM. 76 bis 150 km 2,00 RM. 1,00 RM. 151 bis 225 km 3,00 RM. 1,50 RM. 226 bis 300 km 4,00 RM. 2,00 RM. über 300 km 5,00 RM. 2,50 RM. Entweder enthält der Fahrkartenpreis schon den Zuschlag oder es müssen zu den Fahrkarten für Personenzüge besondere Zuschlagkarten gelöst werden; beim Übergang von einem Eilzug auf einen Schnellzug ist noch eine Zuschlagkarte für Eilzüge erforderlich.
Für Fernschnellzüge (FD-Züge) bis 300 km beträgt er in der 1. und 2 Klasse 2,00 RM., in der 3.Klasse 1,00 RM., darber hinaus in der 1. und 2. Klasse 3,00 RM. und in der 3. Klasse 1,50 RM.
Für Züge, die im Fahrplan mit L bezeichnet sind, ist außer der Fahrkarte für FD-Züge ein in den besonderen Tarifen festgesetzter Zuschlag je nach Entfernung zu zahlen.
Fahrpreisermäßigungen
Die Deutsche Reichsbahn dient der Allgemeinheit. Sie hat daher eine große Zahl Fahrpreisermäßigungen eingeführt, die fast 2/3 aller Reisenden genießen. Dabei sind maßgebend:
das Gemeinwohl,
soziale, kulturelle, bevölkerungspolitische Gründe,
Volksgesundheit und Jugendertüchtigung.
Bei dem großen Umfange dieser Vergünstigungen können hier die einzelnen Tarifbestimmungen nicht wiedergegeben werden. Die Arten der Fahrpreisermäßigungen und der Kreis der Reisenden, für die sie gelten, gehen aus der nachstehenden Übersicht hervor:Übersicht über die Fahrpreisermäßigungen
Angehörige der Landespolizei Angehörige der SA, SS, SAR.I, NSKK Arbeiterkarten für Binnenschiffer Arbeiterkarten für deutsche Seeleute Arbeiterrückfahrkarten Arbeiterwochenkarten Ausflugsrückfahrkarten an Mittwochen Ausländer und Auslandsdeutsche Ausländische Besucher deutscher Mustermessen Begleiter, ständige, von Schwerkriegsbeschädigten Besucher von Kriegergräbern Besuch von Mustermessen im Ausland Bezirkskarten Blinde Deutsche Kriegsbeschädigte Deutsche Kriegsteilnehmer Durchwanderer Erholungswerk des Deutschen Volkes Familien, kinderreiche Ferienkolonien Ferienhalbkolonien Feriensonderzüge Festtagsrückfahrkarten Feuerschiffbesatzung Führerlehrgänge Gesellschaftsfahrten Gesellschaftssonderzüge Helfer in der Landhilfe Hilfsbedürftige Kinder zur Unterbringung im Ausland Hilfsbedürftige Kranke Hitler-Jugend Hopfenpflücker Jugendpflegefahrten Kinder Kinder, kranke Kinder, hilfsbedürftige Krankenpflege Kurzarbeiterwochenkarten Landjahrpflichtige Lehrlinge Leibstandarte Adolf Hitler Mittellose Zöglinge Monatskarten NS.-Gemeinschaft Kraft durch Freude Netzkarten Öffentliche Krankenpflege Orchestervereingungen Ostpreußenrückfahrkarten Reichsarbeitsdienst Rundreisekarten Schüler Schülerferienkarten Schülermonatskarten Schülerrückfahrkarten Schulbesucher Schulfahrten Sonderzüge, kleine Sonderzüge für Arbeiter und Angestelllte größerer Betriebe Sonntagsrückfahrkarten Sonntagsrückfahrkarten Sportlehrgänge Sportvereine Studierende Teilmonatskarten Theaterunternehmungen Unterstützte des Deutschen Museums München Urlaubskarten Verwaltungs-Sonderzüge Zehnerkarten Zeitungsfahrboten Nähere Auskunft erteilen die Fahrkartenausgaben.
Die meisten Ermäßigungen werden nur auf Antrag nach vorgeschriebenem Muster gewährt; die Vordrucke, die auch die Einzelheiten enthalten, verkaufen die Fahrkartenausgaben. Für eine Reihe von Ermäßigungen ist zum Schutz gegen Mißbrauch ein Lichtbild des Reisenden erforderlich, das entweder - wie bei Schülerrückfahrkarten - auf dem Antrag befestigt oder - wie bei Schülerferienkarten - auf einem Personenausweis angebracht ist.
| Thomas Noßke 2006 | www.epoche2.de |