Die 4. Wagenklasse war schon
vor 1900 in Preußen, Sachsen, Mecklenburg und Oldenburg eingeführt
worden, um besonders einfache und preisgünstige Reisemöglichkeiten
für die Landbevölkerung zu schaffen. Diese wurden beispielsweise
genutzt, um zum Markt in die nächste Stadt zu fahren und dabei auch
umfangreiches Gepäck und Tiere mit in die Wagen nehmen zu können.
Derartige Fahrten führten naturgemäß über keine besonders
großen Entfernungen, so dass solche relativ kurze Reisen durchaus
auch im Stehen absolviert werden konnten. Die Wagen der 4. Klasse besaßen
anfangs oftmals nur kleine Fenster, äußerst simple Beheizung
und sehr einfache hochklappbare Längsbänke an den Außenwänden,
wodurch sich viel Platz im Wageninneren ergab. Mitunter waren derartige
Wagen bei Bedarf ohne großen Aufwand in Güterwagen umrüstbar
(sogenannte Fakultativwagen).
In Süddeutschland wurde die 4. Klasse
erst später eingeführt, in Württemberg 1906 und in der Pfalz
(linksrheinisches Netz der Bayerischen Staatsbahnen) 1907. In Baden und
Bayern wurde die 4. Klasse erst 1918 eingeführt, als die damalige
große allgemeine Not auch dort besonders billige Reisemöglichkeiten
erforderte. Dort wurden auch keine speziellen Wagen für die 4. Klasse
mehr beschafft, sondern vorhandene Wagen der 3. Klasse einfach umdeklariert. |
| Nach der Gründung der
Deutschen Reichsbahn waren einige Reichsbahndirektionen für spezielle
Aufgaben verantwortlich bzw. federführend. So war die RBD Erfurt
zur Geschäftsführenden Direktion für die Fortbildung des
Teil II des Deutschen Eisenbahn-Personen-, Gepäck- und Expreßguttarifs
bestimmt. Das erklärt den Umstand, das viele in Zusammenhang mit den
Personentarifen stehende Druckschriften einen Hinweis auf die RBD Erfurt
tragen, auch wenn sie in allen anderen Direktionen zum Einsatz kamen, z.
B. die so bezeichnete Erfurter Preistafel, welche die Fahrpreise für
Personenzüge in Abhängigkeit von der Tarifentfernung auflistet.
In der RBD Erfurt wurden auch die Vor- und Nachteile des Vierklassensystems
bewertet und mit den Nutzungszahlen zu einer betriebswirtschaftlichen Analyse
verarbeitet, in deren Ergebnis der Wegfall der 4. Klasse vorgeschlagen
wurde. Aus Sicht der Bahnverwaltung ist eine geringere Zahl von Wagenklassen
günstiger, da dadurch weniger verschiedene Fahrzeugtypen vorgehalten
werden müssen und die Vielfalt der Tarife reduziert werden kann. Auch
im internationalen Vergleich zeigte sich in den 1920er Jahren eindeutig
ein Trend zur Reduzierung der Zahl der Wagenklassen, meist mit dem Ziel eines Zweiklassensystems.
Hauptgrund für die Abschaffung der
4. Wagenklasse war keineswegs, wie heute möglicherweise vermutet werden
könnte, eine magelnde Nachfrage nach Fahrkarten der 4. Klasse. Vielmehr
war das Gegenteil der Fall!
Für die Reisenden sind in den Jahren
seit der Gründung der Reichsbahn die Untersschiede zwischen der 3.
und 4. Klasse nahezu verschwunden. Die Einführung beschleunigter Personenzüge,
welche im Gegensatz zu den Eil- und Schnellzügen auch die 4. Klasse
führten, ermöglichten auch in der 4. Klasse längere Reisen
ohne Umsteigen.
Im ursprünglich beabsichtigten Verhältnis
der Wagenklassen besaß die 4. Klasse Stehplätze, die 3. Klasse
hatte feste Holzbänke, die 2. Klasse Polstersitze und die 1. Klasse
Polstersitze mit besonderem Komfort. Moderne seit 1921 gebaute Einheitspersonenwagen
besaßen im Hinblick auf die Qualität der Sitzbänke kaum
noch Unterschiede zwischen der 3. und 4. Klasse. Die 4. Klasse war schon
lange keine reine Stehklasse mehr. Aufgrund dieser verschwindenden Unterschiede
wählten in wirtschaftlich sehr schwierigen Zeiten immer mehr Reisende anstelle der 3. Klasse die preisgünstigere 4. Klasse.
Während im Jahr 1913 noch 59 von
100 Reisenden die 4. Wagenklasse benutzten, waren es 1925 schon reichlich
80 und im ersten Dreivierteljahr 1928 bereits fast 84. Hinter dieser Entwicklung
verbirgt sich natürlich ein zunehmender finanzieller Nachteil für
die Eisenbahn. Diese "innere Abwanderung" der Reisenden von der 3. zur
4. Wagenklasse verursachte der Reichsbahn in der Zeit von 1925 bis 1928
jährliche Verluste von etwa 25-30 Millionen Reichsmark. Die Abschaffung
der 4. Klasse war also hauptsächlich der schwierigen wirtschaftlichen
Situation der Reichsbahn geschuldet und wurde mit dem Fahrplanwechsel am
7. Oktober 1928 vollzogen. Als Entgegenkommen der Reichsbahn wurden gleichzeitig
die Tarife für die 3. Wagenklasse erheblich gesenkt und die Preisrelation
zwischen 3. und 2. Wagenklasse zugunsten der 2. Klasse verbessert. Die
2. Klasse war nach der Reform nur 12% teuerer als die 3. Klasse vor der
Reform. Gleichzeitig wurde aber auch der Eilzuzuschlag eingeführt,
den es vorher nicht gab.
Der vorhandene Fahrzeugbestand wurde zunächst
einfach umbezeichnet und in den Folgejahren umgebaut. In Baden und Bayern
wurden die ehemals drittklassigen Wagen einfach wieder in ihren Ursprungszustand
versetzt. Die reinen 4. Klasse-Länderbahnwagen in Norddeutschland wurden
in den Folgejahren schrittweise ausgemustert und weitgehend durch neugebaute
Einheitswagen ersetzt. Die vorhandenen moderneren Wagen erforderten Umbauten
der ehemaligen 4. Klasse-Abteile, was sich später in der Gattungsbezeichnung
niederschlug; so wurde aus einem CDi-23 nach der Umrüstung ein CCid-23.
Bei der Zusammenlegung von 3. und 4. Klasse
waren auch Überlegungen zum Traglastenverkehr erforderlich, welcher
besonders in Norddeutschland und Sachsen stark ausgebildet war. Es entstanden
teilweise aus gemischten 3./4. Klasse-Wagen durch Umbau 3. Klasse-Wagen mit
Traglastenabteil, trotzdem konnte diese Problematik nicht überall
zugunsten der Reisenden gelöst werden. Verschiedentlich wurden ehemalige
4. Klasse-Wagen einfach nur umbezeichnet, andernorts mußten die Reisenden
für ihre Traglasten fortan die Gepäckwagen benutzen. |