Bibliothek
der Fachhochschule Merseburg
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Anmerkungen zu Filtersoftware
für Internet-Arbeitsplätze
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Funktionsweise:
Ein Filterprogramm sperrt den Zugriff auf
folgende Webseiten und Newsgroups:
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Dokumente, deren URL (Internet-Adressen)
in einer mitgelieferten programmeigenen Datenbank hinterlegt sind. Wird
eine derartig gespeicherte Internet-Adresse angewählt, wird normalerweise
erst gar keine Verbindung hergestellt.
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Dokumente, in deren Text oder Titel Schlüsselworte
enthalten sind, die wiederum in einer anderen programminternen Datenbank
enthalten sind (Bildinhalte können vom Programm nicht analysiert werden,
höchstens Bildtitel oder Dateinamen). Während des Ladevorgangs
wird die Seite analysiert und im Falle einer Übereinstimmung mit Begriffen
aus dieser Datenbank wird das Dokumentes nicht angezeigt.
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Dokumente, deren URL vom Anwender selbst
als zu sperren gekennzeichnet wurden und somit in die interne Datenbank
aufgenommen worden. Auch zu diesen Adressen wird keine Verbindung aufgebaut.
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Einige Programme gestatten auch die Erweiterung
der Schlüsselwort-Datenbank durch den Anwender.
Eigenheiten:
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Die programminternen Datenbanken der meisten
Programme sind durch Verschlüsselung verständlicherweise sehr
gut geschützt. Ihr Inhalt läßt sich durch den Anwender
folglich nur mittels Probieren überprüfen.
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Einige Filterprogramme können darüber
hinaus auch den Internetzugang zu bestimmten Tageszeiten oder Wochentagen
vollständig unterbinden, bzw. das Gesamtvolumen des Internetzugriffs
zeitlich begrenzen.
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Die meisten (Sperr-)Funktionen dieser Filtersoftware
lassen sich vom Systemverwalter durch Eingabe eines Paßwortes vorübergehend
ausschalten.
Aus der Arbeitsweise dieser
Programme ergeben sich folgende allgemeine Probleme für den Anwender:
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Das Internet „lebt", es entwickelt sich permanent
weiter, in jeder Sekunde kommen weltweit neue Informationsangebote hinzu.
Selbst bei größter Sorgfalt im Zusammenhang mit der Erstellung
der programmeigenen URL-Datenbank, ist diese bereits wenige Minuten nach
ihrer Inbetriebnahme nicht mehr aktuell und schon wenige Tage später
veraltet. Der Käufer dieser Software kennt nicht deren „Verfallsdatum".
Zwar bieten solche Software-Pakete eine Aktualisierung ihrer Datenbanken
übers Netz an, jedoch nur über einen begrenzten Zeitraum (meist
6 oder 12 Monate), danach ist eine erneute Lizenzgebühr fällig.
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Es gibt darüber hinaus einige Hinweise,
die die Qualität der internen URL-Datenbank sehr fraglich erscheinen
lassen. So wurde die vorsichtige Behauptung, die Entwickler von Filtersoftware
„füttern" ihre Datenbanken vorrangig mittels Abfragen von Suchmaschinen
und weniger durch eigenen Recherchen, bisher von keinem Anbieter widerlegt.
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Die Schlüsselwort-Datenbank enthält
primär englische und keine oder kaum deutschsprachige Begriffe, was
wiederum durch den eingebauten Schutz kaum verifizierbar ist. Der Anwender
muß dem Programmhersteller blind vertrauen.
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Es ist keine Analyse des Kontextes möglich,
in dem ein zu sperrendes Schlüsselwort benutzt wurde, es erfolgt also
ein blindes Blockieren.
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Die eigene „Pflege" der URL-Datenbank ist
aufgrund ihrer Natur (aktive Suche nach unerwünschten Inhalten) eine
wenig anstrebenswerte Tätigkeit und ist darüber hinaus sehr mühevoll
und zeitaufwendig. Auch widerspricht sie dem Grundgedanken der Filtersoftware,
daß eine automatische Filterung vorgenommen wird. Sie kommt
somit für eine öffentliche Bibliothek im Normalfall nicht in
Betracht.
Argumente
für den Einsatz von Filtersoftware:
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Der Einsatz von Filtersoftware stellt eine
relativ einfache Methode dar, den Zugriff auf unerwünschte Dokumente
im WorldWideWeb und auf unerwünschte Newsgroups automatisch zu unterbinden.
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Der Einsatz von Filtersoftware ist besser
als gar kein Schutz.
Probleme
beim Einsatz von Filtersoftware in Bibliotheken:
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Filtersoftware ist nicht kostenlos.
Von den wichtigsten Programmen sind zwar kostenlose Testversionen in Internet
herunterladbar, die aber nur über einen bestimmten Zeitraum funktionsfähig
sind. Die Mehrzahl der Programme kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt
nur über das Internet bezogen werden; zu ihrer Bezahlung wird eine
Kreditkarte benötigt, was im Bereich öffentlicher Bibliotheken
ein gewisses organisatorisches Problem darstellt.
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Alle marktgängigen Programme haben ihren
Ursprung in den USA und sind nur in englischsprachigen Versionen
verfügbar.
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Dieser amerikanische Ursprung beeinflußt
natürlich auch die Zusammensetzung der programminternen URL-Datenbank:
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Gesperrt wird Alles, was auch nur ansatzweise
unter die Rubrik Pornographie fällt. Dieser Bereich ist auch
durch die interne Schlüsselworttabelle relativ gut erfaßbar,
da Begriffe wie „Sex" in vielen Sprachen gleich oder sehr ähnlich
lauten.
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Ebenfalls darf davon ausgegangen werden, daß
mit Gewalt, Kriminalität und Drogen im Zusammenhang stehende
englischsprachige Inhalte weitestgehend gesperrt werden. Dort ist die Einbeziehung
nichtenglischer Seiten aber schon recht problematisch.
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Nicht gesperrt werden politische
Inhalte, insbesondere auch nicht rechtsradikale, sofern in ihnen nicht
ausdrücklich gewaltverherrlichende englischsprachige Inhalte erkannt
werden.
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Meist nicht gesperrt werden scheinbar
religiöse Informationen. Somit bleiben Webseiten von Sekten jeder
Richtung von den meisten Programmen unberührt.
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Amerikanische Wertvorstellungen sind nicht
deckungsgleich mit mitteleuropäischen, selbst innerhalb der USA gibt
es da sehr starke regionale Unterschiede.
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Das Sperren des Zugriffs ist zweifelsfrei
eine Zensur, welche nach unserem Grundgesetz nicht zulässig
ist. Insbesondere Bibliotheken steht eine Zensur nicht gut zu Gesicht (den
Inhalt der ausleihbaren gedruckten Medien überprüft auch kaum
jemand bis zur letzten Konsequenz).
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Es dürfte allerdings unumstritten sein,
daß Filtersoftware zu Zwecken des Jugendschutzes eingesetzt
wird, was natürlich nicht gleichbedeutend mit Zensur ist. Dennoch
ist keinesfalls geklärt, wo das eine aufhört und das andere anfängt.
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Nicht jede Filtersoftware erlaubt eine nachträgliche
Zugriffserlaubnis auf ausgewählte URL, obwohl diese durch die Schlüsselwortliste
sonst in die Kategorie der zu sperrenden URL fallen. Das hat zur Folge,
daß auch der Zugang zu bestimmten sinnvollen Dokumenten (z.B. zur
sexuellen Aufklärung) verhindert wird.
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Insbesondere Anbieter gewaltverherrlichender
und politisch extremistischer Informationen scheuen keinen Aufwand, durch
häufige Änderung Ihrer URL, Spiegelserver und andere technische
Möglichkeiten, die Zugriffsperrung auf ihre Informationen kurzfristig
zu umgehen. Gegen derartige aktive Angriffe ist bisher jede Filtersoftware
machtlos.
Fazit:
Gegenwärtig verfügbare Filtersoftware
kann leider nur eine Feigenblattfunktion wahrnehmen. Sie gaukelt
eine Sicherheit vor, die ohnehin schon nicht sehr groß ist, aber
zudem auch noch mit der Zeit stetig abnimmt. Ihr Einsatz wägt die
Verantwortlichen möglicherweise in einer Sicherheit, welche nicht
in umfassender Form vorhanden ist.
Diese Abhandlung will nicht
vom Einsatz derartiger Filtersoftware abraten, aber auch nur deshalb, weil
bisher keine technische Alternative angeboten werden kann. Eine soziale
Kontrolle und eine auf die Internetnutzung abgestimmte Benutzungsordnung
können durch Filtersoftware nicht ersetzt werden.
Es soll dem Anwender hiermit sehr deutlich
gemacht werden, daß der erhoffte Schutz keinesfalls erreicht
wird und der tatsächliche Schutz nur sehr oberflächlich
ist.
Diesen Fakt beweist auch eine andere Veröffentlichung,
in der wichtige Filterprogramme umfassend getestet wurden und eine Filter-Effektivität
von nur 54% bis 84% ermittelt wurde. Dort wird auch dargelegt, daß
die Umgehung der Schutzmechanismen für erfahrene Internet-Nutzer kein
ernsthaftes Problem darstellt.
Quelle: Jürgen Schmidt: Kindersicheres
Netz? Internet-Zugangsschutz für Kinder; c't (Verlag Heinz Heise
Hannover, ISSN 0724-8679) 1997, Heft 15, S.224-232.
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von Filtersoftware
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und Anfragen bitte an Thomas.Nosske@Bib.FH-Merseburg.de